DMB Apparatebau GmbH
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AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingung

DMB Apparatebau GmbH

1. Präambel
Die DMB-Apparatebau GmbH (im folgenden „DMB“ genannt) ist Herstellerin/Anbieterin hochwertiger technischer Geräte, insbesondere von Sterilisatoren.
DMB verkauft an und beliefert ausschließlich gewerbliche Kunden (keine Endkunden/Verbraucher). Diese Bestimmungen gelten insoweit ausschließlich bei Verwendung gegenüber Kunden, die nicht Endkunde/Verbraucher sind.
2. Allgemeines
2.1
Diese Bestimmungen regeln abschließend – gleichwohl vorbehaltlich einschlägiger gesetzlicher Regelungen – die Rechtsbeziehungen zwischen DMB und deren Kunden. Von diesen Regelungen abweichende Bestimmungen des Kunden sind unbeachtlich; ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Auch bestehen keine über diese Regelungen hinausgehenden Vereinbarungen; solche Vereinbarungen –auch nach Vertragsschluss getroffene – bedürfen zu ihrer wirksamen Einbeziehung der Schriftform. Der Kunde erkennt diese Bestimmungen im Übrigen auch für zukünftige Geschäfte mit DMB als verbindlich an.
2.2
DMB behält sich die – auch einseitige – Änderung dieser Bestimmungen und/oder einzelner Teile dieser Bestimmungen vor. Es gilt die jeweils aktuelle, über die Internet-Seite von DMB (http://www.dmb-apparatebau.com/Inhalt/Download/DMB_AGB.pdf) einsehbare und abrufbare Fassung der Geschäftsbedingungen,
wobei stets auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen ist.
2.3
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bestimmte Produkte und Leistungen unter Umständen besonderen Import-/Exportkontrollen und/oder –beschränkungen sowie Genehmigungspflichten unterliegen können. Die vorherige Prüfung und Einhaltung solcher Bestimmungen obliegt ausschließlich dem Kunden. Der Kunde ist damit
einverstanden, dass ggf. kein Produkt exportiert, wiederverkauft oder betrieben werden kann - sei es direkt oder indirekt, separat oder als Teil eines Systems -, ohne dass der Kunde zuvor auf eigene Kosten sämtliche Regelungen und anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen eingehalten und beispielsweise auch die erforderliche Zustimmung einer insoweit zuständigen Behörde und/oder einer sonstigen (staatlichen) Stelle eingeholt hat. Gleiches gilt, sofern für Import/Export bestimmter Produkte ggf. besondere Unterlagen benötigt werden, deren Beschaffung
grundsätzlich ebenfalls dem Kunden obliegt.
2.4
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in deutscher und englischer Sprache verfügbar, wobei im Zweifel stets die deutsche Fassung Vorrang hat.
3. Vertragsschluss, Rücktritt
3.1
Von DMB in Katalogen und/oder über das Internet angepriesene und dort näher beschriebene Produkte und Leistungen stellen unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden dar („invitatio ad offerendum“). Insoweit sind die jeweils genannten Spezifikationen und näheren Ausgestaltungen der von DMB angebotenen Produkte und Leistungen zunächst unverbindlich und nicht bindend. Eine auf Abschluss eines Vertrages zielende Willenserklärung des Kunden stellt stets ein Angebot dar. An dieses ist der Kunde gebunden, sofern die von ihm in Auftrag gegebenen Produkte und Leistungen in der gewünschten Spezifikation und Menge von DMB vorrätig gehalten oder in angemessenem Zeitraum geliefert werden können. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe seines Angebotes eine dieses bestätigende Mitteilung von DMB erhält und DMB mit der
Ausführung des Auftrages noch nicht begonnen hat, ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden.
3.2
Eine Bestätigung von DMB über den Eingang eines Auftrags/Angebots stellt keine Annahmeerklärung dar.
3.3
Im Zuge des Vertragsschlusses von DMB abgegebene Willenserklärungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch deren Zulieferer, es sei denn, DMB hätte eine etwaige Falsch- oder Nichtlieferung selbst zu vertreten. Stellt sich die Durchführung eines Vertrages für DMB –beispielsweise aufgrund der Nichtverfügbarkeit eines bestimmten Produktes – als unmöglich dar, wird DMB den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Eine gegebenenfalls bereits erfolgte – teilweise oder vollständige – Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
3.4
Auf Wunsch des Kunden im Rahmen eines sich anbahnenden Vertragsverhältnisses erbrachte Vorleistungen (Konzeptionen, Entwürfe, Dienstgänge zu Behörden, Ausarbeiten von Genehmigungsunterlagen, Bearbeiten von Behördenrückfragen etc.) können dem Kunden unter Berücksichtigung des jeweiligen Zeitaufwandes in Rechnung gestellt werden; dies gilt auch, soweit es später nicht zum Abschluss eines Vertrages zwischen den Parteien kommt und DMB dies nicht zu vertreten hat. Erstellt DMB für den Kunden Vorleistungen der oben genannten Art, so sind die
hieraus folgenden Arbeitsergebnisse vor der weiteren Vertragsdurchführung vom Kunden nach Prüfung freizugeben. Die Prüffrist beträgt zwei Wochen ab Zugang der Arbeitsergebnisse beim Kunden. Nach Ablauf der Prüffrist gilt die Freigabe als erklärt.
3.5
Von DMB gemachte Preisangaben verstehen sich ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils aktuellen Höhe. Versand- und Verpackungskosten sind nicht berücksichtigt.
3.6
DMB kann aus wichtigem Grunde vom Vertrag zurücktreten. Ein solcher wichtiger Grund ist beispielsweise – jedoch nicht ausschließlich – gegeben, wenn über die Vermögensverhältnisse des Kunden negative Umstände wie Insolvenz,
Zahlungsverzug bezüglich Forderungen von DMB, Zahlungseinstellung, überwiegende Fruchtlosigkeit von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Scheck- oder Wechselprotest bekannt werden. Entsprechendes gilt, wenn und soweit der Kunde ein Vorauszahlungsbegehren von DMB ablehnt oder hierauf trotz angemessener Fristsetzung von mindestens 14 Tagen nicht leistet. Unbeschadet eines solchen Rücktritts hat DMB nach erteilter Auftragsbestätigung
und Klärung aller technischen, rechtlichen und kaufmännischen Einzelheiten einen Anspruch auf 10 % der Nettovertragssumme. Bei späterem Rücktritt hat DMB Anspruch auf Bezahlung der tatsächlich erbrachten Leistung einschließlich des darauf entfallenden kalkulatorischen Gewinnes.
4. Lieferung, Gefahrübergang
Soweit nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart, gelangt in Bezug auf die Art und Weise der Lieferung der Ware sowie in Bezug auf den Gefahrübergang die Incoterms-Klausel „EXW Wörrstadt“ („Ex Works Wörrstadt“) (Incoterms 2010) zur Anwendung. Insoweit erfolgt eine gesonderte vertragliche Einbeziehung.
5. Gewährleistung
5.1
DMB erfüllt die ihr obliegenden vertraglichen Verpflichtungen grundsätzlich mit aller gebotenen Sorgfalt und im Interesse des Kunden. Insoweit gewährleistet DMB, dass die von ihr bereitgestellten Produkte und Leistungen vorbehaltlich technischer Anpassungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit haben; vorbehaltlich anderweitiger Absprache erfolgt entsprechender Leistungsnachweis auf Grundlage einer produkt- bzw.
gerätespezifischen Validierung, welche nach Fertigung der Ware dem Kunden übermittelt und von diesem gegenzuzeichnen ist. Ist eine Vereinbarung über die Beschaffenheit nicht getroffen, so beschränkt sich die
Gewährleistung von DMB darauf, dass sich die Produkte und Leistungen für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen bzw. sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich sind und die der Kunde nach der Art der Sache erwarten kann.
5.2
DMB ist um die schnellstmögliche Vertragsabwicklung bemüht, kann jedoch keine Gewährleistung für bestimmte Lieferfristen übernehmen, es sei denn, eine bestimmte Lieferfrist ist ausdrücklich und schriftlich von DMB zugesichert worden. In keinem Fall kann DMB Gewähr für eine bestimmte Lieferfrist übernehmen, soweit deren
Überschreitung auf höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung oder durch Vorliegen eines oder mehrerer dieser Umstände bei einem Vorlieferanten zurückzuführen ist; in einem solchen Fall verlängert sich eine etwaig vereinbarte Lieferfrist um einen unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände angemessenen Zeitraum.
5.3
Der Kunde ist verpflichtet, nach Entgegennahme der Produkte diese unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen. Etwaige Mängel sind DMB unmittelbar, spätestens aber 14 Tage nach Entgegennahme schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt auch für solche Mängel, welche erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar werden. Unterbleibt die Anzeige eines Mangels innerhalb der Frist von 14 Tagen, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt.
5.4
Im Falle eines von DMB zu vertretenden Mangels steht es DMB frei, nach ihrer Wah lden Mangel auf eigene Kosten zu beseitigen (Nachbesserung) oder im Austausch gegen die mangelhafte Ware eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Schlägt die Mängelbeseitigung zweimalig fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrage zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen.
5.5
Die im Zuge einer Nachbesserung entstehenden Kosten, insbesondere Wege- und Transportkosten, trägt DMB nur dann, wenn der Kunde die vertragsgegenständlichen Produkte nicht an einen anderen Ort verbracht hat als an den Ort, an den die Produkte erstmalig verbracht worden sind. Die Kosten einer Ersatzlieferung trägt DMB. Die Ersatzlieferung erfolgt vorbehaltlich einer anderweitigen Abrede zwischen den Parteien grundsätzlich an den Ort, an den die Produkte ursprünglich verbracht worden sind.
5.6
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Zeitpunkt der Übernahme der jeweils (vertrags-) gegenständlichen Produkte durch den Kunden, alternativ ab dem Zeitpunkt der Abholung der Produkte durch den Kunden.
6. Haftung
6.1
DMB haftet für beim Kunden eingetretene Schäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.2
Jedwede Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Insbesondere kann keine Haftung für nicht den eigentlichen Vertragszweck darstellende Umstände übernommen werden. Ebenfalls haftet DMB nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten und/oder sich aus dem
Vertrag ergebender nicht wesentlicher Nebenpflichten. Von denHaftungsbeschränkungen der Ziffer 6.2 ausdrücklich ausgenommen sind die Haftung von DMB und deren Vertreter/Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden. Bei Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern haftet DMB nicht für auf lediglich leichte Fahrlässigkeit zurückzuführende Schäden. DMB haftet schließlich nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung oder Behandlung, fehlerhafte Montage und Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe sowie chemische, elektrische oder elektrochemische Einflüsse außerhalb des Leistungs- und Einflussbereichs von DMB entstanden sind. In diesem Zusammenhang wird klargestellt, dass jegliche Wartungsarbeiten, Reparaturen, Um- und Einbauten –beispielsweise von Ersatzteilen – ausschließlich durch DMB oder von DMB autorisiertem Personal erfolgen darf; auch dürfen ausschließlich Originalersatzteile verwendet werden. Anderenfalls ist eine Haftung nach diesem Absatz grundsätzlich ausgeschlossen. Jedwede Haftung besteht zudem ausschließlich im Verhältnis zu dem Kunden als
Vertragspartner. An dem zwischen DMB und dem Kunden geschlossenen Vertrag nicht beteiligte Dritte sind in keinem Fall anspruchsberechtigt.
6.3
Die Verjährungsfrist für gegen DMB gerichtete Ansprüche, die nicht auf einem DMB zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen, beträgt ein Jahr.
7. Zahlungsbedingungen, (Verlängerter) Eigentumsvorbehalt
7.1
Nach Zustandekommen eines Vertrages ist DMB berechtigt, von dem Kunden den zuerwartenden Rechnungsendbetrag oder einen geringeren, ins Ermessen von DMB gestellten Betrag, bereits im voraus zu fordern und mit der Herstellung/Beauftragung der vertragsgegenständlichen Waren erst nach entsprechendem Zahlungseingang zu beginnen. DMB macht von diesem Recht insbesondere im Verhältnis zu Neukunden Gebrauch.
7.2
Weist der Vertrag abgrenzbare Teilleistungen wie beispielsweise, aber nicht ausschließlich, die Erstellung von Konzepten o.ä. auf, so sind nach deren jeweiliger Erbringung Teilzahlungen auf das Gesamtentgelt gemäß dem Anteil der Teilleistung an der Gesamtleistung fällig. DMB ist berechtigt, diese unbeschadet von Ziffer 7.1 zu
verlangen, d.h. insbesondere für den Fall, dass der zu erwartende Rechnungsendbetrag von DMB nicht bereits im voraus gefordert wird.
7.3
Vorausleistungen des Kunden gem. obiger Ziffern 7.1 und 7.2 werden mit der Schlussrechnung verrechnet. Zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs ist ein vom Kunden noch zu zahlender (Rest-) Betrag zur sofortigen Zahlung und ohne Abzug fällig. Erfolgen die Zahlungen nicht fristgerecht, so tritt ohne Mahnung Zahlungsverzug ein. Es werden Verzugszinsen in Höhe 8% über dem Basiszinssatz erhoben. Für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist, unabhängig vom gewählten Zahlungsweg, die vollständige und unwiderrufliche Gutschrift auf einem der angegebenen Konten maßgeblich. 
7.4
Bis zur vollständigen Zahlung der Gesamtsumme bleiben sämtliche dem Kunden gelieferte Waren im Eigentum von DMB. Der Kunde übernimmt die volle Haftung für solche im Eigentum von DMB stehenden Waren.
7.5
Der Käufer ist berechtigt die an ihn ausgelieferten Produkte selbst zu verbrauchen oder im ordentlichen Geschäftsvorgang zu verkaufen. Diese Verbrauchs- und Verkaufsbefugnis kann von DMB jedoch widerrufen werden, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät. Der Kunde tritt bereits jetzt an DMB alle Forderungen, die er aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwirbt, und Ansprüche aus Versicherungsleistung wegen Untergangs oder Beschädigung der Vorbehaltsware oder aus unerlaubter Handlung an DMB sicherungshalber in voller Höhe ab. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. DMB wird den Widerruf nur aussprechen und die abgetretenen Forderungen nur einziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät, er seine Zahlungen eingestellt hat oder ein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist.
7.6
In keinem Fall ist es einem Kunden gestattet, mit von diesem behaupteten Forderungen aufzurechnen. Dies gilt ausnahmsweise nicht für durch Urteil oder anderweitig titulierte oder unbestrittene Forderungen. Ferner ist der Kunde aufgrund von Gewährleistungsansprüchen nicht zur Leistungsverweigerung berechtigt, es sei denn, die Mängelrüge des Kunden ist von DMB schriftlich anerkannt worden.
7.7
DMB ist berechtigt, Preise für die von ihr vertragsgemäß zu erbringende Leistungen entsprechend einer allgemeinen Kostensteigerung zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Monaten liegen und wenn sich danach bis zur Fertigstellung die Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise erhöhen oder die Wechselkurse ändern.
8. Urheberrechte, Geheimhaltung
Von DMB Kunden im Rahmen eines – sich ggf. auch lediglich anbahnenden - Vertragsverhältnisses gefertigte Unterlagen sowie sonstige vom DMB erbrachte Leistungen wie beispielsweise (aber nicht abschließend) die Erstellung von Konzeptionen, Konstruktionen, Konzepten, Entwürfen etc. liegen im Hinblick auf sich an diesen Vorleistungen manifestierende (gewerbliche Schutz-) Rechte wie Urheber-/ Geschmacksmuster-/ Markenrechte u.a. ausschließlich bei DMB. Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte gleich welcher Art werden dem Kunden vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung nicht eingeräumt. Dies gilt auch dann, soweit die Arbeitsergebnisse unter Mithilfe und auf Vorgaben des Kunden entstanden sind. Der Kunde ist in solchen Fällen gegebenenfalls als Miturheber anzusehen, verzichtet gegenüber DMB jedoch unwiderruflich auf die Geltendmachung von Nutzungs-, Verwertungs- und/oder sonstigen nach Urhebergesetz in Frage kommenden Rechten. Im übrigen ist der Kunde ggü. Dritten zur strengsten Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zu DMB erlangten Wissens verpflichtet. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Entwicklungsarbeiten und Konstruktionen für die Erstellung von
vollautomatischen EO-Sterilisatoren, Anlagen und sonstigen Produkten, welche insoweit im geistigen Eigentum von DMB verbleiben und vom Kunden weder Dritten zugänglich gemacht noch für eigene Zwecke verwendet werden dürfen. Vorstehende Verpflichtungen gelten unbefristet, also auch nach Beendigung eines konkreten 
Auftragsverhältnisses.
9. Datenschutz
Zur Auftragsabwicklung speichert und nutzt DMB die an sie übermittelten Kundendaten und gibt sie zu diesem Zweck ggf. an Dritte weiter. DMB behält sich ferner vor, die Daten zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen. Der Kunde kann der Nutzung der Daten für Werbezwecke jederzeit widersprechen. Eine Weitergabe von kundenbezogenen Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt grundsätzlich nicht.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam bzw. lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die mangelhafte oder lückenhafte
Bestimmung ist in eine solche umzudeuten, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt, aber wirksam und/oder vollständig ist.
11. Anwendbares Recht
Auf alle mit DMB abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
12. Gerichtsstand, Erfüllungsort
12.1
Besonderer Gerichtsstand für aus einer Geschäftsbeziehung erwachsende Rechtsstreitigkeiten ist Mainz. DMB behält sich indes vor, den Kunden auch am Gericht dessen Wohn- bzw. Unternehmenssitzes zu verklagen.
12.2
Als Erfüllungsort für sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten gilt ausschließlich Wörrstadt.

Wörrstadt, 01.03.2013
DMB Apparatebau GmbH
Spiesheimer Weg 25a
55286 Wörrstadt
Deutschland
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